Hamburg: Schulfusionen rechtswidrig - Volksinitiative legt Gesetzentwurf vor |
| Im Stadtportal Hamburg aufgenommen am: 28.08.2010 |
| Hamburg Autor: Volksinitiative "Wir wollen lernen!" in Hamburg |
| Hamburg Kategorie: Arbeit Bildung: Schulen |
Auch einen Monat nach dem klaren Erfolg der Volksinitiative gegen die Primarschule im Hamburger Volksentscheid vom 18. Juli 2010 setzt der Senat alles daran, seine im Volksentscheid gescheiterten Primarschul-Pläne weiter zu verfolgen. Primarschul-"Starterklassen" und Schulfusionen zu ursprünglich geplanten Primarschul-Standorten werden gegen die Entscheidung der Wähler und ohne Rechtsgrundlage umgesetzt. Auch der Hamburger Senat und die Schwarz-Grün-Koalition zögern mit der Umsetzung des Volksentscheids im Schulgesetz. Die Volksinitiative "Wir wollen lernen!" hat deshalb erneut die Initiative ergriffen und einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt. Die Volksinitiative fordert:
Die 4 Kern-Forderungen im Einzelnen: Zu den Forderungen der Volksinitiative im Einzelnen erläutert der Sprecher der Volksinitiative: 1. Änderung des Schulgesetzes Der von der Fachgruppe Recht der Volksinitiative ausgearbeitete Gesetzentwurf für das 14. Änderungsgesetz zum Schulgesetz (für eine Kopie als PDF-Dokument einfach eine kurze Mail an: ) ist umgehend vom Senat als Senatsvorlage zu übernehmen, von der Hamburgischen Bürgerschaft zu verabschieden und in Kraft zu setzen. Senat und Bürgerschaft sind hierzu nach Artikel 50 der Hamburgischen Verfassung verpflichtet. Der Entwurf wird heute den Fraktionen in der Bürgerschaft und den Mitgliedern des Schulausschusses zugeleitet. Gleichzeitig ist die vom Senat am 24. Juni 2010 - also während der bereits laufenden Briefwahl zum Volksentscheid – noch verkündete Verordnung zur Einführung der Primarschule, der Stadtteilschule und des sechsstufigen Gymnasiums im Schuljahr 2010/2011 (VOE-PSG 2010/2011) außer Kraft zu setzen. 2. Starterschulen Rechtswidrig / Kein Vertrauensschutz: Die Einrichtung von Primarschulklassen in der Jahrgangsstufe 5 von 23 Grundschulen als angebliche "Starterschulen" hat bereits im geltenden Schulgesetz, mit dem die Primarschule eingeführt werden sollte, keine Rechtsgrundlage. Diese Klassen sind also Schulexperimente im rechtsfreien Raum, die zusätzlich gegen den Volksentscheid verstoßen, mit dem sich die Hamburger klar gegen die Primarschule ausgesprochen haben. Einen "Vertrauensschutz" für die Eltern, die ihre Kinder in solchen Klassen angemeldet haben, gibt es nicht, da auch nach dem im Zeitpunkt der Anmeldung im Februar 2010 geltenden 12. Änderungsgesetz zum Schulgesetz, mit dem ab 2011 die Primarschule eingeführt werden sollte, solche "Starterschulklassen" nicht vorgesehen waren. Für gesetzeswidrige Versprechungen der Senatorin, dennoch solche Klassen einrichten zu wollen, ist deshalb kein Raum. Denn das Schulgesetz gilt auch für die Senatorin und ihre politischen Unterstützer. Interesse der Kinder: Für die betroffenen Kinder ist ein Wechsel spätestens zum Beginn der Klassenstufe 6 wichtig, da mit Klassenstufe 6 die zweite Fremdsprache an den weiterführenden Schulen beginnt. Sie können also bei einem rechtzeitigen Wechsel zum Start des neuen Schuljahres nach den Sommerferien 2011 noch rechtzeitig zum Beginn des Unterrichts der zweiten Fremdsprache "dabei sein". Die Eltern können damit vermeiden, dass ihre Kinder andernfalls erst ein Jahr später mit erheblichen Defiziten in bestehende Klassen wechseln müssten. Forderung / Verfassungsklage: Wir fordern Schulsenatorin Christa Goetsch auf, die Starterschul-Klassen als Schulexperimente im rechtsfreien Raum einzustellen und den Eltern in der kommenden Anmelderunde im Februar 2011 das Ummelden ihrer Kinder aus den rechtswidrigen Starterschul-Klassen in die Klassenstufe 6 der weiterführenden Schulen (Stadtteilschulen und Gymnasien) nach den Sommerferien 2011 zu ermöglichen. Die Schulbehörde muss hierbei klarstellen, dass es nach diesem Schuljahr 2010/2011 keine Fortsetzung der Starterschul-Klassen geben wird. Sollte die Schulsenatorin dieser Forderung nicht kurzfristig entsprechen, wird die Volksinitiative eine Verfassungsklage einreichen und so die gerichtliche Bestätigung der Forderung durch das Hamburgische Verfassungsgericht in einem Hauptsacheverfahren herbeiführen. Von einem - ebenfalls möglichen - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Eilverfahren für einen sofortigen Stopp der Starterschul-Klassen sehen wir im Interesse der betroffenen Kinder ab. Denn diese wären die Leidtragenden, wenn sie als Folge des Taktierens der Senatorin gezwungen würden, während des laufenden Schuljahres die Schule zu wechseln. 3. Fusion von Schulstandorten Fusionen sind rechtswidrig: Gegenwärtig arbeitet die Schulbehörde unter Leitung von Schulsenatorin Goetsch daran, die zur Vorbereitung der Primarschule im Frühjahr 2010 mit dem Schulentwicklungsplan 2010 geplanten Fusionen von rund 100 Grundschulstandorten zu 50 Primarschulstandorten trotz des klaren Ergebnisses im Volksentscheid vom 18. Juli 2010 weiter umzusetzen, obwohl diese Fusionen ohne Primarschule überflüssig und sachlich abwegig sind. Was die Schulsenatorin und die Behörde übersehen: Eine für derartige Fusionen nach § 87 Abs. 5 Schulgesetz erforderliche Rechtsverordnung des Senats ist nie in Kraft getreten! Zwar hat die Behörde einen Entwurf für eine derartige Verordnung am 23. Juni 2010 von der Deputation der Schulbehörde beschließen lassen. Staatsrat Vieluf hat das weitere Verfahren aber angehalten und nach dem Volksentscheid gestoppt. Die Verordnung ist deshalb bis heute nicht im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet worden und damit auch nicht in Kraft getreten. Anders ausgedrückt: Es gibt keine wirksamen Fusionen der Schulstandorte, da die Schulbehörde solche Fusionen ohne Rechtsverordnung nicht durchführen kann. Alle auf deren Umsetzung gerichteten Maßnahmen der Schulbehörde (z. B. Bestellung neuer Schulleiter, Bildung neuer Fusionsgremien, Weiterleitung von Lehrer- und Schülerdaten an andere Schulen usw.) sind eindeutig rechtswidrig. Forderung: Wir fordern deshalb die Schulsenatorin auf, alle Maßnahmen, die auf eine Umsetzung der rechtswidrigen und sachlich nach dem Scheitern der Primarschul-Pläne im Volksentscheid unsinnigen Fusionen der Schulstandorte umgehend rückgängig zu machen und dies ferner umgehend gegenüber den Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern der betroffenen Schulen auch klarzustellen. 4. Auflösung der Planungsgruppe in der Behördenleitung Die in der Behördenleitung der Schulbehörde im Sommer 2008 gebildete Planungsgruppe unter Leitung von Dr. De Lorent hat ihre Berechtigung verloren, verschlingt aber in Form der Personalkosten und Nebenkosten weiter Monat für Monat rund 100.000,00 EUR. Die Volksinitiative fordert deshalb Schulsenatorin Goetsch auf, die Planungsgruppe umgehend aufzulösen und alle von Senatorin unter den Mitgliedern der Planungsgruppe auch an GAL-Parteifreunde ausgesprochenen Beförderungen rückgängig zu machen. Volksinitiative "Wir wollen lernen!" Dr. Walter Scheuerl (Sprecher) Hintergrund: Die Volksinitiative "Wir wollen lernen!" wurde von den Vertrauenspersonen Ulf Bertheau, Dr. Carsten Bittner, Ute Darius, Dr. Walter Scheuerl und Ralf Sielmann im Mai 2008 als Reaktion auf die Pläne der Hamburger Koalitionsparteien GAL und CDU ins Leben gerufen, die Grundschulzeit auf 6 Jahre zu verlängern und das Recht der Hamburger Eltern abzuschaffen, die Schulform der weiterführenden Schule im Anschluss an die Grundschulzeit wählen zu können. Die Initiative führte vom 28. Oktober bis zum 17. November 2009 ein Volksbegehren durch, bei dem in Hamburg mit 184.500 Unterschriften rund das Dreifache der erforderlichen Unterschriften für die Erhaltung des Elternwahlrechts und der weiterführenden Schulen ab Klasse 5 gesammelt wurden. Am 18. Juli 2010 konnte die Volksinitiative die Primarschul-Pläne beim Volksentscheid mit einem überragenden Ergebnis endgültig - und für Senat und Bürgerschaft verbindlich - stoppen! Die Volksinitiative setzt sich ein für
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